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Vorsicht bei alten Kindersitzen

Seit dieser Woche gelten neue Vorschriften für die Beförderung und Sicherung von Kindern in Fahrzeugen. Europaweit dürfen seit 8. April nur noch Kindersitze verwendet werden, die einer der Prüfnormen ECE-R 44/03 bzw. ECE-R 44/04 entsprechen.

Ob ein Modell noch zugelassen ist, lässt sich anhand eines kleines weißen oder orangefarbenen Labels feststellen, das an jedem jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des schwarz eingekreisten Buchstaben “E” steht, muss mit “03” oder “04” beginnen.

Wer nach wie vor ältere Sicherungsvorrichtungen verwendet, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Sind mehrere Kinder nicht vorschriftmäßig gesichert, werden 35 Euro fällig. Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte Kinder bei einem Crash ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erleiden. Etwa ein Drittel der 50 getöteten und 10.000 verletzten Kinder sei auf unzureichende oder fehlende Rückhaltevorrichtungen zurückzuführen.

Im Markt gibt es übrigens noch zahlreiche Uralt-Kindersitze, die überhaupt kein Prüfzeichen tragen. Da diese gerne auf Flohmärkten ahnungslosen Käufern aufgedreht werden, sollte man sich deshalb auf gar keinen Fall von dem vermeintlich "günstigen" Angebot täuschen lassen. Auch Sitze mit "01" oder "02" beginnenden Prüfzeichen sind übrigens seit Mittwoch lediglich noch Artikel für den örtlichen Wertstoffhof und dürfen zur Beförderung von Kindern nicht mehr verwendet werden. (kt).

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