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A57 wieder befahrbar


Die Autobahn 57 bei Dormagen wurde am 05.04.2012 wieder freigegeben.

Nach einem Brand an der Autobahnbrücke war diese so stark beschädigt worden, dass sie gesperrt werden und abgerissen werden musste.

Jetzt ist die Behelfsbrücke nach siebenwöchiger Bauzeit drei Tage schneller als vorgesehen fertig. Vor allem das trockene Wetter hat die Bauarbeiten begünstigt.

 
A57 ab Ostern wieder komplett befahrbar

Nach dem tödlichen Feuerdrama wird die A57 endlich wieder freigegeben: Die Autobahn soll ab Karsamstag wieder komplett befahrbar sein. Der Bau der Behelfsübergänge ist in vollem Gange, Ende nächster Woche soll er abgeschlossen sein.

Bis Karsamstag seien die beiden Behelfsübergänge fertig, die die abgerissene Autobahnbrücke bei Dormagen ersetzen, teilte das Verkehrsministerium am Freitag in Düsseldorf mit.

 
A57 - Brücke wurde abgerissen

Dormagen 24.02.2012

Deutlich früher als geplant wird die durch ein absichtlich gelegtes Feuer zerstörte Brücke der A 57 bei Neuss abgetragen. Bereits heute werden zwei 80-Tonnen-Bagger mit den Abbrucharbeiten des 67 Meter langen Bauwerks beginnen. Das teilte der Landesbetrieb Straßen NRW gestern mit.

Anschließend wird eine provisorische Behelfsbrücke in die Lücke eingesetzt. Die seit dem Brand gesperrte Autobahn zwischen Dormagen und dem Kreuz Neuss-Süd soll vor Ostern wieder eingeschränkt in beide Richtungen befahrbar sein.

Die Kosten für den Neubau der Brücke werden auf fünf Millionen Euro geschätzt. Es wird mit einer Bauzeit zwischen eineinhalb und zwei Jahren gerechnet. Die Polizei hat unterdessen 500 Plakate in den umliegenden Ortschaften aufgehängt, um aus der Bevölkerung Hinweise auf die bislang unbekannten Brandstifter zu bekommen.

(Quelle RP)

 
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Nach spätestens 5 Jahren sollte der nach StVO §26 erforderliche Auto-Verbandkasten wegen seiner teilweise steril verpackten Inhalte ersetzt werden.

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E10 - Deutsche Hersteller übernehmen Haftung


Auch bei E10 gälten "alle rechtlichen Ansprüche des Verbrauchers"

Die deutschen Autobauer haben eine verbindliche Verträglichkeitsgarantie für den umstrittenen Biosprit E10 abgegeben. In einer gemeinsamen Erklärung der Entwicklungsvorstände von Audi, BMW, Opel, Volkswagen, Porsche, Ford und Mercedes heißt es, die Angaben der Autokonzerne zur Verträglichkeit seien verbindlich, die Autofahrer könnten sich darauf verlassen. "Selbstverständlich gelten auch bei E10 alle rechtlichen Ansprüche des Verbrauchers", heißt es in der am Montag in Berlin über den BranchenverbandVDA verbreiteten Erklärung.

Kritiker der Autoindustrie hatten moniert, dass die Hersteller zwar 99 Prozent ihrer Benziner für das Tanken von E10 freigegeben hatten, aber bisher nicht für Folgekosten eintreten wollten, falls dennoch Motorschäden auftreten. "Die deutsche Automobilindustrie steht für die Qualität ihrer Produkte ein. In umfangreichen Laborversuchen und Testfahrten haben wir die E10-Verträglichkeit geprüft", heißt es in der Erklärung.

Die weit überwiegende Mehrheit der Autofahrer in Deutschland kann E10 laut Industrie ohne Bedenken tanken. Den Angaben zufolge vertragen rund 99 Prozent aller Autos deutscher Marken mit Benzinmotor die neue Spritsorte Super E10. Alle Hersteller haben die Ausnahmen benannt. Diese Angaben sind in einer Verträglichkeitsliste derDAT zusammengestellt, die im Internet unter dat.de zu finden ist.

dpa/gst

 
E10 - der neue Kraftstoff


Mehr und mehr wird der ethanolhaltige Kraftstoff E10 an den Tankstellen angeboten. Zu erkennen ist er an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ an den Zapfsäulen und Zapfpistolen. Die zehnprozentige Beimischung biogener Kraftstoffe zum Benzin ist für die weitaus meisten Otto-Aggregate von Audi und Volkswagen gut geeignet.

Doch es gibt auch Ausnahmen! Die Betankung dieser Fahrzeuge mit E10 kann bereits beim ersten Einsatz zu bleibenden Schäden führen.

Hier finden Sie die DAT-Liste "E10-Verträglichkeit".

Im Zweifelsfall stehen Ihnen unsere Mitarbeiter selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 
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Vorsicht bei alten Kindersitzen

Seit dieser Woche gelten neue Vorschriften für die Beförderung und Sicherung von Kindern in Fahrzeugen. Europaweit dürfen seit 8. April nur noch Kindersitze verwendet werden, die einer der Prüfnormen ECE-R 44/03 bzw. ECE-R 44/04 entsprechen.

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