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Winterreifenpflicht

Der Bundesrat hat am Freitag der Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht zugestimmt. Künftig müssen Autofahrer, wenn sie bei Winterwetter und glatten Straßen ohne Winterreifen unterwegs sind, 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen. Dies geht aus der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden sogar mit 80 Euro geahndet. Laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) tritt die Winterreifenpflicht am Montag, 29. November in Kraft.

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) rief die Autofahrer auf, so schnell wie möglich Winterreifen aufziehen zu lassen. „Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben, um gefährliche Rutschpartien auf den Straßen zu vermeiden“, sagte er. Ramsauer wollte die Pflicht bereits im Oktober einführen, aber es gab Beratungsbedarf seitens der Bundesländer.

Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.

ADAC fordert tieferes Mindestprofil
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“ - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betont das Verkehrsministerium.

Der ADAC verdeutlichte, dass sich angesichts einer bisherigen Umrüstquote von weit über 80 Prozent auf Winterreifen für die weitaus meisten Autofahrer durch die neuen Bestimmungen nichts ändere. Der Automobilclub begrüßte zudem, dass der Gesetzgeber auf eine generelle, zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht ohne witterungsbedingten Anlass verzichtet. Die Verkehrsexperten kritisierten allerdings die weiterhin vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimetern. Ein Mindestprofil von 4 mm könne für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen sorgen.

Kritik an Ausnahmen für Nutzfahrzeuge
Kritisiert wird von anderen Automobilverbänden, dass es bei Lastwagen und Omnibussen mit mehr als acht Sitzen als Ausnahme erlaubt ist, nur an den Antriebsachsen Winter- oder Allwetterreifen anzubringen. So könne das häufige Querstehen von Lkw im Winter kaum verhindert werden, moniert der Auto Club Europa (ACE).

Der Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung, forderte aber eine bessere Kennzeichnung von Winterreifen. Der verkehrspolitische Sprecher Gerd Lottsiepen sagte: „Das gängige M+S-Siegel allein sagt nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist, da verbindliche Prüfverfahren fehlen.“ Jeder Reifenhersteller könne das M+S-Logo (Matsch+Schnee) auf seine Reifen drucken. Hier müsse es einheitliche Vorgaben in Europa geben.

dpa/gr

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